Du hast Fragen zur Berufsschule St. Erhard?
Wir haben hier alle Fragen, die uns immer wieder gerne gestellt werden, mit den Antworten aufgelistet. Solltest du weitere Fragen an uns haben, melde dich bei uns. Gerne helfen wir weiter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Voraussetzung für den Besuch unserer Berufsschule ist, dass du berufsschulpflichtig oder berechtigt bist. Weil wir eine private und inklusive Berufsschule sind, brauchst du für die Aufnahme kein Gutachten oder eine sonstige Zugangsberechtigung vorlegen. Wichtig ist, dass du die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig erreichen kannst.
Wenn du aus einer Mittelschule kommst, kannst du selbstverständlich unser Angebot im Bereich der Berufsvorbereitung oder Ausbildung nutzen. Du bist herzlich willkommen!
Alle Berufe, die wir ausbilden und die du auf unserer Homepage finden kannst, sind reguläre Ausbildungsberufe. Für jeden dieser Berufe gibt es einen eigenen Lehrplan, nach dem wir unterrichten. Den Ausbildungsabschluss übernimmt am Ende die zuständige Kammer – zum Beispiel die Handwerkskammer (HWK) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK). Wir bereiten dich auf diese Prüfung bestmöglich vor.
Nein. Der Besuch unserer Berufsschule ist wie an einer staatlichen Berufsschule kostenlos.
Eine Fachpraktiker-Ausbildung ist für Auszubildende bestimmt, die mehr Unterstützung (zum Beispiel zusätzliche Lernstunden) und besondere Hilfen (zum Beispiel Internat) brauchen. Diese Hilfen können von der Agentur für Arbeit finanziert werden. Deshalb macht diese Ausbildung eine Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit notwendig. Die Berufsschule St. Erhard wird dich in einer Fachpraktiker-Ausbildung gut unterstützen.
Du kannst an unserer Schule nicht übernachten. Wir betreiben auch kein Internat oder Wohnheim. Für Auszubildende gibt es aber in Deggendorf ein Jugendwohnheim des Katholischen Jugendsozialwerks. Besonders Schülerinnen und Schüler, die eine weite Anfahrt haben und am Blockunterricht teilnehmen (zum Beispiel Maurer), nutzen gerne dieses Angebot.
Wenn du eine Förderschule besucht hast, kannst du selbst wählen und entscheiden, an welche Berufsschule Du gehst: an die zuständige staatliche Berufsschule oder an die private Förderberufsschule St. Erhard.
Die Ausbildungsvergütung wird in deinem Ausbildungsvertrag, den dir dein Ausbildungsbetrieb vorlegt, festgelegt. Generell steigt die Vergütung in jedem Lehrjahr. Zudem ist die Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig vom jeweiligen Beruf.
Es gibt einige Berufe, die wir an der Berufsschule in Plattling nicht ausbilden. Du kannst dich dann für diesen Beruf an der zuständigen staatlichen Berufsschule anmelden. Vielleicht gibt es auch eine andere Förderberufsschule, die dich ausbilden kann. Wenn du dazu Informationen brauchst, melde dich einfach telefonisch bei uns. Wir helfen dir gerne weiter.
Die Berufsschule St. Erhard ist eine private Berufsschule, die keinen sogenannten Sprengel hat. Das heißt, jede und jeder, der die Schule erreichen kann, darf hier zur Schule gehen. Du brauchst daher auch keinen Gastschulantrag an deiner zuständigen staatlichen Berufsschule stellen. Du musst dich einfach nur bei uns anmelden. Alles Weitere regeln wir.
Für den Weg zu unserer Berufsschule und nach Hause erstatten wir dir die Fahrtkosten für alle öffentlichen Verkehrsmittel. Aktuell erhältst du dazu kostenlos ein Deutschlandticket von uns.
Wenn du ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Ausbildung erfolgreich bestehst, erreichst du gleichzeitig den Abschluss der Mittelschule, der dir im Zeugnis bestätigt wird.
Wenn du unser Berufsvorbereitungsjahr BVJ-Plus erfolgreich meisterst, kannst du dich am Ende des Schuljahres für die Qualiprüfung an der benachbarten Mittelschule anmelden und an den Prüfungen teilnehmen. Wir unterstützen dich in zusätzlichen Unterrichtsstunden für diese anspruchsvolle Prüfung.
Wie an jeder anderen Berufsschule hast du auch bei uns die Möglichkeit, mit dem erfolgreichen Abschluss einer Vollausbildung den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Voraussetzung ist, dass du im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notenschnitt von mindestens 3,0 erreichst. Weiterhin musst du nachweisen können, dass du fünf Jahre Englisch an der vorhergehenden Schulart durchlaufen hast und dort die Englischnote im Abschlusszeugnis 4,0 oder besser war.