Sonderpädagogische Beratungsstelle – Beruflicher Bereich

Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 gibt es neben den bestehenden Sonderpädagogi­schen Beratungsstellen an den Förderzentren auch eine Sonderpädagogische Beratungs­stelle für den beruflichen Bereich.

Diese Beratungsstelle soll Sie in Ihrer konkreten Arbeit mit einzelnen Schülerinnen und Schülern bei allen sonderpädagogischen Fragen zur beruflichen Bildung unterstützen.

Mögliche sonderpädagogische Beratungsaspekte im Arbeitsbereich der Mittelschulen und JaS könnten sein:

  • Aufnahme in die Förderberufsschule für Schüler aus Mittelschulen
  • Vermittlung von Schul-Praktika an der Berufsschule St. Erhard zur Klärung der berufsfachlichen Eignung für bestimmte Ausbildungsberufe
  • Theoriereduzierte Ausbildung für weniger leistungsstarke Schüler
  • Berufliche Bildung für Schüler, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und aus der 7. oder 8. Klasse entlassen werden
  • Fragen zum Nachteilsausgleich an der Berufsschule und bei IHK- oder HWK-Prüfungen
  • Fragen zur Berufsschulpflicht

Mögliche sonderpädagogische Beratungsaspekte im Arbeitsbereich der beruflichen Schulen könnten sein:

  • Fragen zum Wechsel von der Regelberufsschule an die Förderberufsschule
  • Ausbildung nach §66 BBiG und §42m HWO für weniger leistungsstarke Schüler
  • Fragen zum Nachteilsausgleich im Unterricht oder bei IHK- / HWK-Prüfungen
  • Fragen zu Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensauffälligkeiten

Mögliche sonderpädagogische Beratungsaspekte im Arbeitsbereich der Agentur für Arbeit könnten sein:

  • Fragen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und somit die Berechtigung zum Besuch der Förderberufsschule für Schüler aus Mittelschulen
  • Konkrete Fragen zur Aufnahme an die Förderberufsschule St. Erhard einzelner Schülerinnen und Schüler aus Mittelschulen
  • Fragen zum schulischen Angebot (BVJ und Fachklassen) der BS St. Erhard

Mögliche sonderpädagogische Beratungsaspekte im Arbeitsbereich der HWK und IHK könnten sein:

  • Fragen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Berechtigung zum Besuch der Förderberufsschule
  • Konkrete Fragen zur Aufnahme an die Förderberufsschule St. Erhard
  • Fragen zum schulischen Angebot (BVJ und Fachklassen) der BS St. Erhard
  • Fragen zum Nachteilsausgleich an der Berufsschule
  • Fragen zur Berufsschulpflicht

 Mögliche sonderpädagogische Beratungsaspekte im Arbeitsbereich der SFZ´s  könnten sein:

  • Vermittlung von Schul-Praktika an der Berufsschule St. Erhard zur Klärung der berufsfachlichen Eignung für bestimmte Ausbildungsberufe
  • Fragen zum schulischen Angebot (BVJ und Fachklassen) der BS St. Erhard
  • Berufliche Bildung für Schüler, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und aus der 7. oder 8. Klasse entlassen werden
  • Fragen zum Nachteilsausgleich an der Berufsschule und bei IHK- oder HWK-Prüfungen
  • Fragen zur Berufsschulpflicht

Mögliche sonderpädagogische Beratungsaspekte im Arbeitsbereich der Schulpsychologischen Dienste könnten sein:

  • Fragen zum Wechsel von der Regelberufsschule an die Förderberufsschule
  • Ausbildung nach §66 BBiG und §42m HWO für weniger leistungsstarke Schüler
  • Fragen zum Nachteilsausgleich im Unterricht oder bei IHK- / HWK-Prüfungen
  • Fragen zu Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensauffälligkeiten

Die Beratungsstelle kann während der Unterrichtszeiten direkt oder über das Sekretariat der BS St. Erhard kontaktiert werden. Gerne können sich auch Eltern oder Schüler direkt mit der Beratungsstelle in Verbindung setzen.

Die Beratungsstelle ist so besetzt, dass während der Unterrichtszeit auf jede Anfrage innerhalb der nächsten zwei Werktage eine erste Antwort erfolgt.

Wir freuen uns, wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen!